WSH Fonds-Controlling

Das Interesse an geschlossenen Fonds ist in der jüngeren Vergangenheit bei Privatanlegern zunehmend gestiegen. Sie gelten immer mehr als interessante Investmentalternative, da sie den Zugang zu ganz anderen Anlageklassen eröffnen.

Damit die Investition auch nachhaltig aufgeht, muss der Anleger diverse Kontrollaufgaben übernehmen. Seitens der Fondsgesellschaft werden ihm in seiner Eigenschaft als Gesellschafter zudem laufend Entscheidungen abverlangt.

Für viele Investoren ergeben sich hierdurch nun regelmäßig eine Reihe von Fragestellungen und Verpflichtungen, die durchaus anspruchsvoll und unübersichtlich werden können.

Das WSH Fonds-Controlling bietet genau an dieser Stelle Unterstützung und Entlastung für Privatanleger, die sich für geschlossene Fonds entschieden haben, denen die ständige Kontrolle ihrer Beteiligung aber zu aufwändig geworden ist.

Das WSH Fonds-Controlling trägt als modularer Baustein des Leistungsspektrums der WSH Deutsche Vermögenstreuhand das Selbstverständnis der WSH konsequent weiter in den Bereich geschlossener Fondsbeteiligungen ihrer Mandanten. Bei den immer komplexeren gesellschaftsrechtlichen Konstrukten von geschlossenen Fonds und der zunehmenden Berichtsflut, denen der Anleger ausgesetzt ist, erfüllt das WSH Fonds-Controlling die Aufgaben

  • den Fondsinhaber bei allen mit seinen Beteiligungen verbundenen administrativen Arbeiten zu entlasten,
  • komplexe rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Sachverhalte transparent zu machen,
  • die gesamte wirtschaftliche Entwicklung des Fonds laufend zu prüfen, zu kontrollieren und den Anleger über zu treffende Maßnahmen aufzuklären,
  • die notwendigen Entscheidungen für den Anleger vorzubereiten und seine Interessen im Bedarfsfalle aktiv zu vertreten.


Neben einem jährlichen, umfassenden Bericht zum Verlauf des Fonds begleitet das Team des WSH Fonds-Controlling die Beteiligung fortlaufend. Es steht dem Anleger bei sämtlichen Geschäftsvorfällen innerhalb des Fonds beratend zur Seite, bereitet entsprechende Informationen eingängig und verständlich auf und wickelt auf Wunsch sämtliche Korrespondenz mit der Fondsgesellschaft ab.

Fondsbericht

Der Fondsbericht bietet unseren Mandanten einen schnellen und dennoch umfassenden Überblick über den bisherigen und den zu erwartenden weiteren Verlauf einer Beteiligung. Neben Informationen zum Fondsobjekt und dessen Zustand sind die prospektierten und tatsächlichen Auszahlungen und steuerlichen Ergebnisse ausgewiesen. Darüber hinaus wird zu jeder Fondsbeteiligung eine auf der Entwicklung der Beteiligung und des Marktumfeldes basierende Prognoserechnung der WSH zur Wert- und Ausschüttungsentwicklung dargestellt. Die spezielle grafische Umsetzung erlaubt es auf einen Blick, Abweichungen vom prospektierten Beteiligungsverlauf zu erkennen. Zusätzlich umfasst der Fondsbericht eine umfangreiche Renditerechnung und die Zweitmarktpreise einer Beteiligung. Der Fondsbericht wird tagesaktuell gepflegt und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, mit der Zusammenfassung des Geschäftsberichtes an den Mandanten übersandt.

Geschäftsvorfälle

Zentraler Bestandteil der Leistungen des WSH Fonds-Controllings ist die Unterstützung der Anleger im Rahmen aller mit der Beteiligung verbundenen Geschäftsvorfälle und die Bearbeitung der entsprechenden Korrespondenz. Art und Umfang der Berichterstattung werden dabei jeweils individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Fondsinhabers angepasst.

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht wird den Anlegern in der Regel mindestens einmal jährlich von der Beteiligungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Die WSH prüft diesen auf Plausibilität, fasst für den Fondsinhaber auf verständliche Art die für seine Beteiligung relevanten Informationen zusammen und weist explizit auf Abweichungen sowie kritische Punkte hin.

Gesellschafterversammlung bzw. Abstimmungen innerhalb einer Beteiligung

Die WSH wertet die aktuelle Situation im Fonds sowie die momentane Situation im jeweiligen Markt aus. Vor diesem Hintergrund führt sie die möglichen Handlungsalternativen auf und gibt konkrete Abstimmungsempfehlungen. Darüber hinaus bereitet die WSH alle weiteren nötigen Schritte zur Stimmabgabe vor.

Selbstverständlich vertritt die WSH ihre Mandanten auf deren Wunsch hin auch jederzeit direkt bei Gesellschafterversammlungen.

Ausschüttungsmitteilungen

Die WSH bereitet die Ausschüttungsmitteilungen der Fondsgesellschaft verständlich auf und gleicht geleistete Ausschüttungen mit den prospektierten Werten ab. Sollten sich Abweichungen ergeben, erläutern wir diese und halten ggf. direkte Rücksprache mit den verantwortlichen Personen.

Steuermitteilungen

Steuermitteilungen des Fonds werden von der WSH analysiert, geprüft und anschließend auf Wunsch des Mandanten direkt an seinen persönlichen steuerlichen Berater weitergeleitet.

Sonstiges

Über die oben genannten Punkte hinaus analysiert das WSH Fonds-Controlling jeden mit der Beteiligung verbundenen Geschäftsvorfall.

Dabei wird analog hierzu dem Anleger unverzüglich eine aufbereitete Zusammenfassung der Sachlage zur Verfügung gestellt und so eine fundierte Entscheidungsposition geschaffen.

Erledigung und Archivierung der Korrespondenz

Das WSH Fonds-Controlling bietet seinen Mandanten die Geschäftsadresse der WSH als Zustelladresse für sämtliche Korrespondenz der Fondsgesellschaften. Nach vorher individuell festgelegten Richtlinien werden Geschäftsvorfälle entsprechend aufbereitet und durch das WSH Fonds-Controlling berichtet. Die Mitteilungen der Fondsgesellschaften werden anschließend für die gesamte Dauer der Beteiligung für den jeweiligen Mandanten archiviert.

Fondsprüfungen

Auf Wunsch führt die WSH individuelle und detaillierte Prüfung eines Investitionsangebotes im Vorfeld einer Beteiligung durch. Ausgangsbasis hierfür ist stets die individuelle Vermögens- und Bedarfssituation eines Mandanten. Der Rahmen einer solchen Prüfung kann dabei völlig frei definiert werden und reicht von einer reinen Prospektprüfung bis hin zu einer internationalen Vor-Ort-Besichtigung und Treffen mit den auf der Fondsseite handelnden Personen.

Anwaltliche Vertretung

Sollte es in der Betriebsphase eines geschlossenen Fonds zu negativen Entwicklungen kommen, die den Anleger wirtschaftlich schädigen, so prüft die WSH regelmäßig, inwiefern ein Verschulden seitens des Fondsinitiators, der Geschäftsführung bzw. weiterer für die Verwaltung des Fondsvermögens verantwortlicher Funktionsträger vorliegt und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Sollte im Verschuldensfalle eine außergerichtliche Einigung mit den Verantwortlichen nicht gelingen, so vertritt die WSH ihre Mandanten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen mit Unterstützung ihres anwaltlichen Netzwerkes auch vor Gericht.